Richtlinien der Tennisabteilung 

A) ALLGEMEINES 

1. Die Tennisabteilung ist eine Abteilung des Hauptvereins mit eigenen Richtlinien im Rahmen der Satzung des SV Petershausen von 1920 e.V. 

2. Die Mitglieder der Tennisabteilung sind damit auch Mitglieder im Hauptverein. 

3. Die Tennisabteilung erhebt einen Abteilungsbeitrag. Die Kasse wird gesondert geführt. 

4. Die Tennisabteilung hält unabhängig vom Hauptverein eine Jahreshauptversammlung ab. 

B) ABTEILUNGSLEITUNG 

1. Die Abteilungsleitung besteht aus 

a. 1 Abteilungsleiter 

b. 1 stellv. Abteilungsleiter 

c. 1 Schriftführer 

d. 1 Kassier 

e. 1 Sportwart 

f. 1 Jugendwart 

g. 1 technischen Leiter 

2. Die Leitung der Abteilung obliegt dem Abteilungsleiter und seinem Vertreter. 

3. Die Abteilungsleitung wird auf der Jahreshauptversammlung der Tennisabteilung für zwei Jahre gewählt. 

4. Bei der Wahl entscheidet die einfache Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Wiederwahl ist zulässig. 

5. Stimmberechtigt sind alle volljährigen Mitglieder der Tennisabteilung. 

6. Die Abteilungsleitung legt jährlich, anlässlich der Jahreshauptversammlung, einen Rechenschaftsbericht vor. 

C) BEITRÄGE 

1. Die Tennisabteilung erhebt von ihren Mitgliedern Beiträge, die zur Deckung aller Kosten für die Erstellung und Pflege der Platzanlage sowie für die Förderung der Gemeinschaft und die Aufrechterhaltung des Spielbetriebs notwendig sind. 

2. Neben dem Jahresbeitrag an den SV Petershausen von 1920 e.V. sind die nachstehenden Beiträge für die Tennisabteilung zu entrichten: 

Art des Mitgliedes: 

Arbeits- 

stunden 

Jahres-beitrag 

Jahresbeitrag 

Hauptverein 

aktives Mitglied, ab 18 Jahre 

6 St. à 10 € 

90 € 

50 € 

passives Mitglied 

0 Std. 

25 € 

50 € 

Student, Schüler, Wehr-, Ersatzdienst-leistender o.ä.,Azubi 

6 Std. à 10 € 

60 € 

25 € 

Jugendliche, 14 – 18 Jahre 

3 Std. à 10 € 

50 € 

25 € 

Kind unter 14 Jahre 

0 Std. 

30 € 

25 € 

Senioren ab 70 

0 Std. 

90 € 

50 € 

Senioren ab 75 

0 Std. 

90 € 

12 € 

Familienbeitrag Hauptverein 

125 € 

 

6. Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und bis spätestens 31. März des Jahres in voller Höhe fällig. Sämtliche Zahlungen werden per Bankeinzug getätigt. Bei Nichteingehen der Beiträge erlischt automatisch die Mitgliedschaft. 

7. Die Mitgliedschaft gilt für das Kalenderjahr und kann jeweils mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen bis zum 31. Dezember des Jahres schriftlich gekündigt werden. Das austretende Mitglied hat keinen Anspruch auf Rückzahlung der Beiträge und die Arbeitsstundenumlage. 

8. Erst die Zahlung des Mitgliedsbeitrags und des Beitrags für den SV Petershausen berechtigt zur Teilnahme am Spielbetrieb. 

9. Änderungen des Jahresbeitrags und der Arbeitsumlage werden in der Jahreshauptversammlung der Tennisabteilung festgelegt 

10. Die Vollmacht zur Einziehung durch Lastschrift (SEPA – Lastschriftmandat) umfasst sowohl den Mitgliedsbeitrag für den Hauptverein als auch den Mitgliedsbeitrag und ggf. die Umlage für die Tennisabteilung. Der Einzug erfolgt am Anfang des Jahres bei bestehender Mitgliedschaft oder zum Zeitpunkt des Eintritts in die Tennisabteilung des SV Petershausen. Der Vollmachtgeber verpflichtet sich, für die Deckung seines Kontos zu sorgen. Er verpflichtet sich weiter, sollte er Einwendungen gegen den Einzug der Beträge erheben wollen, sein Widerspruchsrecht erst dann auszuüben, nachdem er mit der Abteilungsleitung Rücksprache zur Klärung der Sachlage genommen hat. Sollte der Vollmachtgeber unberechtigterweise eine Rückbuchung des Betrages veranlasst haben, fallen ihm Bearbeitungskosten in Höhe von mindestens € 10,00 sowie die entstandenen Bankspesen zur Last. 

D) SPIELORDNUNG 

Für die Abwicklung des Spielbetriebs gilt die Spiel- und Platzordnung. 

E) PASSIVE MITGLIEDER 

dürfen maximal 10 Stunden im Jahr die Anlage benutzen. Die Spielgebühr beträgt pro Stunde 7,00 €. 

F) GASTSPIELER 

1. Gastspieler sind alle Personen, die nicht Mitglieder der Tennisabteilung sind. Gastspieler können zu den unter 2) angeführten Bedingungen bis zu 5 Stunden im Jahr die Anlage benutzen. 

2. a. Gastspieler sind nur spielberechtigt mit aktiven Mitgliedern der Tennisabteilung. 

b. Mitglieder haben jederzeit Vorrang vor den Gastspielern. 

c. Die Gastspielergebühren betragen 7,00 € pro Stunde. 

d. Das jeweilige Mitglied haftet für die Entrichtung der Gastspielergebühr. 

G) VERHALTEN 

Die Tennisabteilung erwartet, dass sich alle Mitglieder im Umgang miteinander und im Verhalten auf dem Platz an einem sportlichen „FAIR PLAY“ ausrichten. 

H) RICHTLINIENÄNDERUNGEN 

Die vorstehenden Richtlinien können durch Mehrheitsbeschluss anlässlich von Mitgliederversammlungen geändert werden. Die beschlossenen Änderungen bedürfen der Genehmigung durch die Vorstandschaft des SV Petershausen von 1920 e.V. 

Petershausen, den 1.1.2022