
Liebe Mitgleider,
da es diese Saison vermehrt zu Diskussionen zur Nutzung der Allwetterplätze im Punktspielbetrieb kam, hier die ofizielle Stellungnahme des BTV
zur Auslegung der Regel §22 Analgen Platzarten: ZITAT BEGINN:
Hallo Herr Wenger, hier kurz zu ihren Fragen.
- Kann ein Spieler oder eine Mannschaft die Austragung eines Wettspiels auf einem TennisForce ES-Platz verweigern?
WE: Nein. In den Wettspielbestimmungen steht „Für den Wettkampf einer Mannschaft dürfen nur Plätze gleicher Art der Oberfläche benutzt werden.“ Bei traditionellem Sandplatz, TennisForce ES und TennisForce ECO handelt es sich um die gleiche Art der Oberfläche. Daher darf das Spielen auf diesen Plätzen nicht verweigert werden.
- Wie ist in der oben beschriebenen Situation regelkonform zu verfahren?
WE: Die Heimmannschaft teilt die Plätze zu, der Gast muss darauf spielen.
- Welche Rechte und Pflichten haben Heim- und Gastmannschaft hinsichtlich der Platzzuteilung?
WE: Die Heimmannschaft teilt die Plätze zu, der Gast muss darauf spielen.
Viele Grüße
Wolfgang Engwicht
Assistenz Sport (GB 5)
Bayerischer Tennis-Verband e.V.
Im Loh 1, 82041 Oberhaching
T +49 89 628179 69
wolfgang.engwicht@btv.de
www.btv.de
Sitz des Vereins: München, Vereinsregister: Amtsgericht München VR 4822,
Gesetzliche Vertreter (Vorstand): Helmut Schmidbauer, Bernd G. Walther,
Sabine Mayer, Dr. Peter Aurnhammer, Christian Wenning
USt. ID-Nr.: DE 129514012
ZITAT ENDE
Sollte ein Spieler dennoch das Spiel verweigern, und keine Lösung gefunden werden, ist das Spiel für den Gegener als ausgegeben zu werten und mit w.o. in den Spielbericht einzutragen.
Hinterlasse einen Kommentar