Liebe Mitglieder,

Der Tennisbetrieb darf ab 2.11.2020 weiter unter Einschränkungen stattfinden.
Grundlage dafür bildet die Achte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung §10

Es darf zu zweit (Einzel) oder mit Personen aus einem Hausstand auf einem Tennisplatz gespielt werden. Einzeltraining (ein Trainer und ein Schüler) ist erlaubt. Gruppentraining ist nicht erlaubt.

 
Doppel mit je 2 Personen aus 2 Hausständen sind derzeit leider nicht erlaubt. 
 
Der Mindestabstand zu anderen Spielern ist jederzeit, und besonders in den Pausen und beim betreten / verlassen der Anlage einzuhalten.

Tennisheim und Vereinsheim sind geschlossen.